Informationen zur Verleihung einer Honorarprofessur
Die Honorarprofessur wird an der RWTH für hervorragende Leistungen verliehen. Diese können sich sowohl auf die Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden als auch auf die Leistungen in der Forschung oder der Lehre beziehen.
Der schrittweise Ablauf des Verfahrens ist im linksstehenden Bild zu sehen. Zur Informierung über die benötigten Unterlagen und die Erfolgsaussichten eines Antrags können die untenstehenden Unterlagen heruntergeladen werden und Kontakt mit dem Dekanat aufgenommen werden.
Den Antrag eine Honorarprofessur zu verleihen stellt die entsprechende Professorin bzw. der entsprechende Professor der RWTH. Die im Empfehlungsschreiben zu beachtenden inhaltlichen Punkte sind im Dokument "Liste der benötigten Unterlagen und Voraussetzungen" zu finden. Das Dokument kann am Ende der Seite heruntergeladen werden. Im Dokument "Vorlage zur Berechnung der SWS und der Auflistung der Fächer" kann die Art der Berechnung der anrechenbaren Semesterwochenstunden (SWS) eingesehen werden. Dies kann Ihnen einen ersten Eindruck geben, ob die SWS einer Kandidatin bzw. eines Kandidaten ausreichen können.
Fragen sowie Anträge können gerne an die E-Mail-Adresse academics@fb5.rwth-aachen.de des Dekanats gerichtet werden.