Ablauf einer Habilitation
Die Habilitation bescheinigt einer Person, dass sie ein wissenschaftliches Fach selbständig und eigenverantwortlich in Forschung und Lehre vertreten kann. Durch die erfolgreiche Habilitation wird das Recht auf die Führung des Titels „Privatdozentin" bzw. „Privatdozent" erworben. Außerdem wird der Habilitandin oder dem Habilitanden die Lehrbefugnis (Venia Legendi) ausgesprochen.
Für eine erfolgreiche Habilitation müssen unter anderem eine Habilitationsschrift eingereicht werden und eine studiengangbezogene Lehrveranstaltung sowie ein wissenschaftlicher Vortrag gehalten werden. Zu der Kandidatin oder dem Kandidaten und der Habilitationsschrift werden Gutachten erstellt, die sich für oder gegen eine Habilitation aussprechen.
Die einzelnen Schritte zur erfolgreichen Habilitation sind im links zusehenden Bild aufgelistet. Indem Sie auf das Bild klicken, öffnet sich eine größere und somit leslichere Ansicht des Bildes. Die entsprechenden Dokumente zu den einzelnen Schritten können am Ende dieser Webseite heruntergeladen werden.
Bei Fragen können Sie sich an academics@fb5.rwth-aachen.de wenden. Bitte schicken Sie auch Ihre Vorankündigung an diese Adresse.
Änderungen bei Umhabilitationen
Bei einer Umhabilitation muss nicht erneut eine Habilitationsschrift eingereicht werden. Es wird somit keine Vorankündigung (Schritte 2 und 3 im Schaubild) benötigt. Stattdessen kann der Antrag mit den notwendigen Unterlagen direkt beim Dekanat unter der Adresse academics@fb5.rwth-aachen.de eingereicht werden. Bei einer Umhabilitation ist es zusätzlich so, dass die Habilitationskommission darüber entscheiden kann, die Gutachten aus dem vorherigen erfolgreichen Habilitationsverfahren zu verwenden oder neue anzufragen. Zusätzlich ist es auch der Habilitationskommission überlassen zu entscheiden, ob eine mündliche Leistung erbracht werden muss. Das Verfahren der Umhabilitation ist somit für jeden Kandidaten bzw. jede Kandidatin anders. Für das Antragsformular bei Umhabilitationen wenden Sie sich bitte, an die oben genannte E-Mail-Adresse.
Veröffentlichung der Habilitationsschrift
Nach einer erfolgreichen Habilitation, soll die Habilitationsschrift innerhalb der darauffolgenden zwei Jahre veröffentlicht werden. Hierfür kann einer der drei Veröffentlichungswege, die in der Habilitationsordnung (siehe Downloads) unter §12 Abs. 6 beschrieben werden, gewählt werden. Für die Veröffentlichung der Habilitationsschrift ist die Universitätsbibliothek der passende Ansprechpartner. Genauere Informationen zur Veröffentlichung über die Universitätsbibliothek finden Sie darum auf der Webseite der Universitätsbibliothek für Dissertationen. Hier haben Sie zusätzlich die Möglichkeit einen Termin für eine persönliche Beratung auszumachen.
Downloads
Downloads zu den im Schaubild dargestellten Schritten:
- Infoblatt zum Antrag und den benötigten Unterlagen (Schritt 1 + 4) (pdf: 100 kb)
- Habilitationsordnung (Schritt 1) (pdf: 1698 kb)
- Vorankündigung der Habilitation (Schritt 2) (docx: 24 kb)
- Vorlage des Unterstützungsschreibens (Schritt 4) (pdf: 77 kb)
- Habilitationsantrag (Schritt 4) (docx: 32 kb)
- Beispiel einer Verpflichtungserklärung (Schritt 12) (pdf: 87 kb)
- Vorlage für das Titelblatt zur Veröffentlichung der Habilitationsschrift (nach Schritt 12) (docx: 27 kb)