Ältestenrat

 

Die Fakultät bildet einen Ältestenrat, in dem die Mitglieder des Dekanats, die Wahlsenatorin bzw. der Wahlsenator, die Gruppensprecherinnen bzw. Gruppensprecher, die Sprecherinnen bzw. Sprecher der Fachgruppen, die Fakultätsvertreterinnen der Gleichstellungsbeauftragten vertreten sind.

Der Ältestenrat bereitet in nicht öffentlichen Sitzungen Entscheidungen der Fakultät vor.
Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
1. Vermittlung in Streitfällen,
2. Unterstützung des  Dekanates bei der Vorbereitung der Sitzung des Fakultätsrats,
3. Beratung bei eilbedürftigen Entscheidungen,
4. Vorschlag zur Wahl der Dekanin bzw. des Dekans.

Vorsitzende bzw. Vorsitzender des Ältestenrates ist die Dekanin bzw. der Dekan.

Der Ältestenrat nimmt an der Beschlussfassung des Dekanates nicht teil.