Studienbeirat

 

Der Studienbeirat unterstützt den Fakultätsrat und das Dekanat bei der Organisation und Koordination des Studien- und Lehrangebots der Fakultät und hat somit eine wichtige beratende Funktion inne. Zentrale Aufgabe des Studienbeirates ist die administrative und organisatorische Vorbereitung des Lehrprogramms der Fakultät. 
Vorsitzender des Studienbeirats ist die Studiendekanin bzw. der Studiendekan.

Anbei eine Auflistung der wichtigsten Aufgaben, die im Studienbeirat behandelt werden:

  • Erarbeitung von Vorschlägen zu grundsätzlichen Entwicklungen in Lehre, Studium und Prüfungen,
  • Vorbereitung von grundsätzlichen Entscheidungen zur weiteren Durchführung der Studienreform (Vorschläge zur Modularisierung der Studienangebote, Studienformen, Studienberatungskonzepte, Prüfungswesen, Akkreditierungsverfahren),
  • Erarbeitung von Rahmenordnungen/-vorgaben für Lehre, Studium sowie Verfahren zur Qualitätssicherung der Lehre,
  • Erarbeitung von Schwerpunkten der Internationalisierung von Lehre und Studium,
  • Vorbereitung von Stellungnahmen zu Studien- und Prüfungsordnungen der Fakultäten bei „Konfliktfällen",
  •  Förderung interner, nationaler sowie internationaler Kooperationen in der Lehre sowie Fragen der Studienberatung,
  • Steigerung der Attraktivität der Universität als Lehr- und Lernstandort,
  • Grundsätze der Verwendung von Qualitätsverbesserungsmittel in der Lehre (ehemals: Studienbeiträgen) in Abstimmung mit dem Prüfungsgremium der Studienbeitragssatzung.

Der Studienbeirat bereitet für den Fakultätsrat alle die Lehre und studentische Belange betreffenden Entscheidungen vor. Dazu zählen u.a. auch die Erarbeitung von Studiendokumenten, wie Studien- und Prüfungsordnungen, Vorschläge über die Verteilung von Qualitätsverbesserungsmitteln für die Lehre sowie Maßnahmen der Studienreform.