Prüfungsausschüsse

 

Der Prüfungsauschuss hat die Verantwortung über die Organisation und Durchführung der Prüfungen und  die Rechtsaufsicht zur Einhaltung der Prüfungsordnungen der Studiengänge. Er setzt die Prüfer ein, bestimmt Prüfungsort sowie -datum und überwacht die Prüfungsfristen. Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnungen eingehalten werden. Er gibt Anregungen zur Reform des Studienplans, der Studien- und Prüfungsordnungen.

Die Aufgaben des Prüfungsausschusses ergeben sich insbesondere aus den Prüfungs- und Studienordnungen der Bachelor- und Masterstudiengänge. Hier die wichtigsten Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Festlegung der jeweiligen Prüfungszeiträume für Klausuren und mündliche Prüfungen,
  • Organisation der Prüfungen, Sicherstellung der Prüfungsdurchführung,
  • Bestellung der Prüfenden und Beisitzenden, erforderlichenfalls Teilnahme an der Abnahme von Prüfungen,
  • Absicherung der Einhaltung der in den Studien- und Prüfungsordnungen festgelegten Bestimmungen,
  • Bearbeitung der Studien- und Prüfungsordnungen,
  • Erarbeitung von Anregungen zur Reform der Studien- und Prüfungsordnungen,
  • Wertlegung auf die Einhaltung der Prüfungsfristen und Regelstudienzeiten,
  • Genehmigung von zweiten Wiederholungsprüfungen und Verlängerungen für Bachelor- und Masterarbeiten,
  • Überprüfung der Anrechnung von Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen,
  • Entscheidungen in Widerspruchsverfahren.