Eröffnung des Verfahrens
3. Eröffnung des Promotionsverfahrens
Der Promotionsausschuss eröffnet das Promotionsverfahren, wenn ein schriftlicher Promotionsantrag und die damit einzureichenden Unterlagen vollständig im Dekanat vorliegen. Die einzureichenden Unterlagen richten sich nach der einschlägigen Promotionsordnung.
Für Ihren Antrag benötigen Sie:
- Antragsschreiben
- eine gedruckte Dissertation im Format DIN A4 mit maschinengeschriebenem Text in Leimbindung; elektronische Fassung auf einem Datenträger
- eine deutsche und englische Kurzfassung der Dissertationen im Umfang von jeweils maximal 2 Seiten
- aktualisierter tabellarischer Lebenslauf (Original, unterschrieben und datiert)
- dem Dekanat mit § 12 eventuell noch nicht vorgelegte B.Sc.-/M.Sc.-/Diplom-Urkunden und Zeugnisse als amtlich beglaubigte Kopien
- Führungszeugnis der Belegart O (bei Beschäftigten im öff. oder kirchlichen Dienst kann durch die Personalabteilung eine Bestätigung der Vorlage bei Einstellung ausgestellt werden)
- eine Liste der Veröffentlichungen
- eidesstattliche Erklärung über die selbständige Erstellung der schriftlichen Dissertationsarbeit (integriert in Musterantrag)
- eine Erklärung zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis nach § 13 Abs. 3 lit. g) PromO (integriert in Musterantrag)
- den Nachweis, dass Sie den Kurs "Gute wissenschaftliche Praxis" oder "Wissenschaftliche Integrität" der RWTH oder einen äquivalenten Kurs einer anderen Institution besucht und erfolgreich abgeschlossen haben (NUR bei Antragstellung gemäß § 12 nach dem 01.10.2020 - maßgeblich ist das Datum des Antrags)
- sofern die Dissertation außerhalb der RWTH entstanden ist, benötigen wir eine schriftliche Erklärung, dass die Veröffentlichung keine bestehenden Betriebsgeheimnisse verletzt.