Zulassungsvoraussetzungen

 

1. Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen nach § 12 PromO

Personen, die eine Promotion an der Fakultät für Georessourcen und Materialtechnik anstreben, müssen unmittelbar nach der Bereitschaftserklärung einen Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen stellen.
Für diesen Antrag müssen Sie folgende Formulare (siehe Downloads) ausfüllen und dem Dekanat zusenden:

  • Antragsschreiben (original unterschrieben)
  • Bereitschaftserklärung (original unterschrieben durch Erstbetreuer)
  • tabellarischer Lebenslauf (unterschrieben und datiert)
  • Urkunden und Zeugnisse der B.Sc.- und M.Sc.-Abschlüsse (oder Diplom) als amtlich beglaubigte Kopien; bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweise
  • Erklärung über bereits früher gestellte Promotionsanträge (integriert in Antragsschreiben)
  • Datenerfassungsbogen für Promovierendenstatistik (Online-Zustellung)

Achtung: Der Datenerfassungsbogen ist von allen Promovierenden elektronisch auszufüllen (siehe Erläuterung) und online an die Emailadresse zu senden. Hiermit ist eine valide Datenerfassung für die Promovierendenstatistik, wie im Hochschulstatistikgesetz gefordert, gegeben.

Mit Einreichen des Erstantrages auf Zulassung zur Promotion (§ 12) und des Datenerfassungsbogens haben Sie der Promotionsordnung der Fakultät 5 in der zu dem Zeitpunkt gültigen Fassung als auch den Grundsätzen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der RWTH Aachen zugestimmt. Beim Antrag nach § 13, wenn Sie Ihre fertige Dissertation einreichen, müssen Sie eine schriftliche Erklärung über diese Grundsätze abgeben und die Teilnahme am Kurs "Gute wissenschaftliche Praxis" (siehe für den RWTH-Kurs https://www.rwth-aachen.de/cms/root/Die-RWTH/Profil/~efbfc/Wissenschaftliche-Integritaet/) nachweisen (siehe https://www.fb5.rwth-aachen.de/cms/Georessourcen/Studium/Promotion/Ablauf-einer-Promotion/~bmdw/Eroeffnung-des-Verfahrens/).

Sollten Sie an einer ausländischen Hochschule Ihren Abschluss gemacht haben, benötigen Sie zusätzlich:

  • Übersetzungen von Urkunden und Zeugnissen in die deutsche oder englische Sprache (amtlich beglaubigte Kopie)
  • Fächernotenliste/Transcripts sowie deren Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache (amtlich beglaubigte Kopie)

2. Promotionsausschuss

Der Promotionsausschuss befindet über Ablehnung und Annahme (mit oder ohne Auflagen) als Doktorandin bzw. Doktorand. Hierüber erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

Im Falle einer durch den Promotionsausschuss bestätigten Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion, bedarf es einer Betreuungsvereinbarung gemäß Anlage 2 Promotionsordnung der Fakultät für Georessourcen und Materialtechnik (siehe Download).

Die Betreuungsvereinbarung wird am jeweiligen Lehrstuhl verwaltet.

Sitzungstermine:

SoSe 2023: 24.04.2023 / 19.06.2023 / 28.08.2023

WiSe 23/24: 23.10.2023 / 27.11.2023 / 23.01.2024

Antragsunterlagen müssen mindestens 2 Wochen vorher eingereicht werden.