Mündliche Prüfung

 

4. Zeitlicher Ablauf bis zur mündlichen Prüfung

Es erfolgt eine Bekanntgabe an alle Hochschullehrer der Fakultät, dass ein Antrag gestellt wurde.

Die Eröffnung des Verfahrens erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den Kandidaten und Aufforderung an die Berichtenden, ein Gutachten zu erstellen. Die Gutachten sollten innerhalb von 3 Monaten angefertigt werden.

Sobald alle Gutachten im Dekanat eingegangen sind, werden Dissertation und Gutachten zur möglichen Stellungnahme seitens der Hochschulprofessorinnen und -professoren, apl. Professorinnen und apl. Professoren, Honorarprofessorinnen und -professoren sowie Privatdozentinnen und -dozenten der Fakultät und der promovierten Mitglieder des Fakultätsrates ausgelegt. Die Auslegedauer beträgt 10 Tage plus 2 Werktage Einspruchsfrist.

Die Betreuerin bzw. der Betreuer legt parallel nach Absprache mit allen Beteiligten einen Termin fest und teilt diesen dem Dekanat mit. Die Einladung wird anschließend vom Dekanat versendet.