Abgabe der Pflichtexemplare
5. Abgabe der Pflichtexemplare/Veröffentlichung und Doktorurkunde
Nach mündlicher Prüfung ist ein Jahr Zeit, die Dissertation zu veröffentlichen. Bitte verwenden Sie die unten im Downloadbereich zur Verfügung gestellte Version des Deckblatts. Wir empfehlen, KEINE persönlichen Daten in Form von Lebensläufen in dieser Veröffentlichung aufzunehmen.
Bitte nehmen Sie auf jeden Fall auch Kontakt mit der Universitätsbibliothek auf. Aktuelle Informationen finden sich unter: https://www.ub.rwth-aachen.de/cms/UB/Forschung/Wissenschafltiches-Publizieren/~hnlh/Dissertationen/
Sobald uns die 4 bzw. 5 Pflichtexemplare (je nach Anzahl der Berichtenden) und die Abgabebescheinigung der Universitätsbibliothek vorliegen, senden wir jeweils 1 Dissertationsexemplar an die Berichter, mit der Bitte, Form und Inhalt des Exemplars auf Vollständigkeit zu überprüfen.
Wenn uns die schriftlichen Bestätigungen der Berichtenden vorliegen, erstellen wir die Urkunde, sorgen für die notwendigen Unterschriften und setzen uns dann mit der Doktorandin bzw. dem Doktoranden in Verbindung. Die Urkunde kann bei uns persönlich abgeholt werden oder wird per Einschreiben versendet.
Erst mit Entgegennahme der Urkunde haben die Promovierenden das Recht zur Führung des Doktorgrades. Gleichzeitig wird die Veröffentlichung der Dissertation eingeleitet.