Grundsätzliches
6. Grundsätzliches
- Ein Führungszeugnis können Sie bei Ihrer Stadtverwaltung beantragen. Wir benötigen ein Führungszeugnis der Belegart O. Als Beschäftigte bzw. als Beschäftigter der RWTH Aachen oder eines anderen öffentlichen oder kirchlichen Dienstes, reicht die Bescheinigung des Arbeitgebers, dass bei Einstellung ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegen hat.
- Urkunden und Zeugnisse sind grundsätzlich in amtlich beglaubigter Kopie einzureichen. Urkunden und Zeugnisse, die nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind, sind zusätzlich in beglaubigter Übersetzung (deutsch oder englisch) abzugeben.
- Anträge von Kandidatinnen bzw. Kandidaten mit ausländischem Hochschulabschluss sollten 1 Monat vor Sitzung des Promotionsausschusses im Dekanat eingereicht werden, da die Studienabschlüsse auf Gleichwertigkeit durch das International Office überprüft werden müssen.
- Auskünfte zu Beglaubigungen durch die Hochschulverwaltung können Sie unter folgendem Link abrufen.
- Es besteht die Möglichkeit, sich als Promotionsstudentin bzw. -student einschreiben zu lassen. Zuständig ist die Abt. 1.2 Studentische Angelegenheiten – Sachgebiet II, SuperC, Raum 1.21, Templergraben 57. Öffnungszeiten: Mo – Fr, 09:00 – 12:30 Uhr. Zur Einschreibung müssen entweder eine Betreuungszusage Ihres Betreuers bzw. Ihrer Betreuerin oder unser Schreiben der Zulassung zur Promotion nach § 12 PromO vorgelegt werden.
- Es wird eine Sperrfrist / Verlängerung der Abgabepflicht von maximal einem Jahr nach Abgabe der Pflichtexemplare in der Hochschulbibliothek akzeptiert. Ein solcher Antrag muss unverzüglich nach Bekanntgabe schriftlich begründet werden. Der Antrag muss vom Dekan genehmigt werden.
- Die hier bereitgestellten Downloads von Anträgen und die Vorlage der Eidesstattlichen Erklärungen sind Muster. Sie müssen über Ansicht/Symbolleisten die Formularleiste einschalten. Wenn Sie dann in der Menüleiste das "Schloss" ausschalten, können Sie die Datei bearbeiten.