Wichtige Informationen zur Abhaltung der mündlichen Doktorprüfung in der Zeit des Coronavirus
Mündliche Doktorprüfung in der Zeit der Corona Pandemie
Information zu mündlichen Doktorprüfungen an der Fakultät 5
Mündliche Doktorprüfungen an der Fakultät 5 sind weiterhin auch in Form einer Videokonferenz, laut RWTH-Handreichung „Mündliche Prüfungen per Videokonferenzsystem“*, möglich (siehe Download-Formular).
- Für die mündlichen Doktorprüfungen in Form einer Videokonferenz oder einer Hybrid-Prüfung (z.B. mit „Zoom“ oder „MS Teams“) ist kein Antrag an den Promotionsausschuss nötig.
- Das Einverständnis der Kandidatin/des Kandidaten und aller Mitglieder der Promotionskommission muss für eine solche Umsetzung der Prüfung vorliegen. Die Einverständniserklärungen (siehe Formblätter für Kandidatin/Kandidat und Berichter) müssen vorab per Email vom Vorsitz an alle Beteiligten versendet und unterschrieben eingeholt werden. Originale müssen dem Dekanat nachgereicht werden.
- Nach Möglichkeit soll die Prüfung an der RWTH stattfinden. Externe Berichter müssen zur Teilnahme an der Videokonferenz nicht vor Ort sein.
- Die Kandidatin/der Kandidat soll, nach Möglichkeit, einen Raum mit Tafel/Whiteboard zur Verfügung gestellt bekommen. Alternativ kann das Tafelbild für den Vortrag mit Stift und Papier (ggf. mit 2. Kamera) oder einem Tablet PC erstellt werden.
- Die digitale Prüfungsform muss im Protokoll durch den Vorsitz dokumentiert werden.
- Gäste sollen nicht zugelassen werden.
- Es gilt weiterhin die Promotionsordnung.
* https://www.rwth - aachen.de/cms/root/Die - RWTH/Einrichtungen/Verwaltung/Dezernate/Akademische - und - studentische - Angelegenhe/~ktxr/Abteilung - 1 - 5 - Pruefungs - und - Satzungsr/
Download
Münd. Prüfung per Videokonferenz Einverständniserklärung Kandidat_Kommission